Die eigene Wohnung beziehen: Schon vor dem Einzug fangen die Pflichten mit dem Mietvertrag und der Kaution an. Und auch das Wohnen ist nicht unendlich frei. Die Hausordnung beschreibt, was erlaubt ist.
Im Mietvertrag stehen jede Menge Klauseln. Besonders wichtig sind hier beispielsweise die Regelungen zur Übergabe der Wohnung, zur Miethöhe und zu den Nebenkosten. Unter 18 Jahren können Sie einen Mietvertrag nur mit Einschränkungen abschließen. Ohne Einverständnis der Eltern geht es nicht. Sie müssen fast immer mit ihrer Unterschrift für die regelmäßige Mietzahlung bürgen.
Die Hausordnung regelt das Zusammenleben: Ulrich Ropertz, Pressesprecher beim Deutschen Mieterbund: "In der Hausordnung dürfen nicht die Rechte und Pflichten der Mieter geregelt sein, das ist Sache des Mietvertrags. Ausnahme: Die Hausordnung ist fester Bestandteil des Mietvertrags." Flur putzen – das ist eine Pflicht im Mietvertrag. "Bestimmtes Putzmittel verwenden" - das regelt die Hausordnung.
Absolut üblich sind heute drei Monats-Kaltmieten Kaution. Damit sollen beim Auszug Schäden beglichen werden. Schlecht, wenn wegen des Umzugs die Kasse sowieso gerade knapp ist. Alternative: Gegen eine einmalige Gebühr und eine jährliche Provision übernimmt die Frankenberger Bank eine Bürgschaft für die Kautionszahlung. Diese "Mietbürgschaft" gilt dann als Ersatz für die Kaution.