Finanz-Tipps rund um die Geburt Ihres Kindes

Für junge Eltern und die, die es bald werden

Die Geburt Ihres Kindes ist etwas ganz Besonderes. Neben der Freude über Ihren Nachwuchs sind auch rechtliche und finanzielle Dinge zu beachten. Direkt nach der Geburt ist jedoch oft wenig Zeit für formelle Dinge. Die kostbare Zeit wollen Sie sicher viel lieber mit Ihrem Kind verbringen. Die gute Nachricht: Vieles können oder müssen Sie bereits vor der Geburt als Eltern besprechen und erledigen, manches kann erst nach der Geburt in Angriff genommen werden. Unser Ratgeber soll Ihnen als Eltern eine Hilfe sein und Orientierung geben, um Ihrem Kind den besten Start ins Leben und Ihnen als Familie eine gesicherte Zukunft zu ermöglichen.

Vor der Geburt

MELDUNG AN DEN ARBEITGEBER

Setzen Sie als werdende Mutter Ihren Arbeit-geber von Ihrer Schwangerschaft in Kenntnis. Generell besteht hierzu keine Pflicht, aber nur so kann der Ihnen zustehende Mutterschutz umgesetzt werden. Zudem bieten viele Arbeitgeber eine individuelle Beratung durch die Personalabteilung oder auch freiwillige Zusatzleistungen für werdende Eltern an.

ANTRAG AUF MUTTERSCHAFTSGELD

Von Ihrem Arzt erhalten Sie etwa eine Woche vor Beginn der Mutterschutzfrist eine Bescheinigung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Krankenkasse regelt alles weitere für Sie. Privat Versicherte wenden sich an das Bundesversicherungsamt.

 

ANTRAG AUF KINDERGELD

Den Antrag auf Kindergeld stellen Sie bei der für Sie zuständigen Familienkasse (Agentur für Arbeit). Den Antrag können Sie bequem online ausfüllen und dann per Post versenden. Ist Ihr Kind jünger als 18 Jahre, müssen Sie im Regelfall nur Ihre steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) sowie die Ihres Kindes mitteilen. Die Steuer-ID für Ihr neugeborenes Kind erhalten Sie ca. zwei Wochen nach der Geburt automatisch zugesandt. Ist Ihr Kind im Ausland geboren, müssen Sie die ausländische Geburtsurkunde oder andere Nachweise vorlegen. Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Anzahl Ihrer kindergeldberechtigten Kinder.

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BEANTRAGUNG DER ELTERNZEIT

Wenn Sie einen Anspruch auf Elternzeit haben, können Sie pro Kind bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen. Jedem Elternteil stehen drei Jahre Elternzeit zu, unabhängig davon, ob der andere Elternteil ebenfalls Elternzeit beansprucht. Wie Sie die Elternzeit untereinander aufteilen, können Sie frei wählen. Es ist wichtig, dass Sie dabei die Fristen für die Anmeldung beachten. Spätestens sieben Wochen vor Beginn der geplanten Elternzeit melden Sie dies beim Arbeitgeber schriftlich per Brief an. Ein besonderes Formular gibt es dafür nicht. Sofern die Elternzeit direkt nach der Geburt beginnen soll, wäre die Anmeldung für Sie als Mutter bis eine Woche nach Geburt ausreichend. Für den Vater wäre dies dann sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin des Kindes. Auch das Arbeiten in Teilzeit während der Elternzeit ist möglich. Planen Sie am besten die Elternzeit für sich und Ihren Partner frühzeitig.

ANTRAG AUF ELTERNGELD

Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt frühestens ab Geburt. Zahlungen können rückwirkend für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist, erfolgen. Die Höhe des Elterngeldes liegt zwischen 300 und maximal 1.800 Euro pro Monat, abhängig vom Einkommen der Eltern vor Geburt des Kindes.


Als Eltern haben Sie viele Optionen beim Bezug des Elterngeldes. Zusätzliche Leistungen wie ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus erweitern die staatlichen Leistungen. Auch eine Teilzeitbeschäftigung oder die längere Inanspruchnahme sind möglich. Die individuelle Ausgestaltung und Kombination der Leistungen sollten gut und individuell geplant werden.

Eine pauschale Empfehlung ist daher nicht möglich. Im Normalfall wird bei der Mutter das Einkommen der zwölf Monate vor Beginn des Mutterschutzes für die Berechnung herangezogen, beim Vater die 12 Monate vor der Geburt. Es gibt jedoch bestimmte Gegebenheiten, die eine Verschiebung auf andere Bezugsmonate erlauben. Im Einzelfall kann auch ein Wechsel der Steuerklasse zwischen den Ehepartnern sinnvoll sein, um den Anspruch des Elterngeldes zu erhöhen. Der Antrag auf den Wechsel der Steuerklasse muss jedoch spätestens sieben Monate vor dem Monat gestellt werden, in dem der Mutterschutz beginnt. Informieren Sie sich rechtzeitig vor Geburt zum Elterngeld und den verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten. Auf den Internetseiten von Städten, Gemeinden, Landkreisen und Regierungspräsidien finden Sie in der Regel Informationen und Beispiele dazu. Auch eine persönliche Beratung durch dafür spezialisierte Beratungsstellen kann sinnvoll sein.

KLÄRUNG DES SORGERECHTS BEI UNVERHEIRATETEN PAAREN

Bei unverheirateten Paaren liegt das Sorgerecht für das Kind nach der Geburt zunächst allein bei der Mutter. Sie können das Sorgerecht auch bereits vor der Geburt gemeinsam mit dem anderen Elternteil beim zuständigen Standesamt regeln. Voraussetzung ist, dass zuvor vom anderen Elternteil die Vaterschaft anerkannt wird. Die Vaterschaftsanerkennung ist unwiderruflich und besonders für Unterhaltsansprüche, Erbrecht sowie für andere Rechtsbeziehungen zwischen Vater und Kind wichtig. Sofern Sie die Vaterschaft und das gemeinsame Sorgerecht nicht vor der Geburt geklärt haben, empfiehlt es sich, dies sehr zeitnah nach der Geburt nachzuholen. Ansonsten gilt das alleinige Sorgerecht der Mutter.

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Nach der Geburt

ANTRAG DER GEBURTSURKUNDE

Die Geburtsurkunde beantragen Sie direkt in den ersten Tagen nach der Geburt beim zuständigen Standesamt (relevant ist hier der Geburtsort des Kindes). In der Regel erhalten Sie verschiedene Ausfertigungen für bestimmte Anlässe (z.B. Antrag Kindergeld, Antrag Elterngeld).

 

ANMELDUNG ZUR KRANKENVERSICHERUNG

Bei Ihrer Krankenversicherung beantragen Sie unter Vorlage der Geburtsurkunde die (Mit-) Versicherung Ihres Kindes, z.B. als Familienversicherung gemeinsam mit der Mutter. Ihr Kind bekommt danach eine eigene Versicherungskarte.

EINTRAGUNG DES KINDERFREIBETRAGS

Während des Kalenderjahres erhalten Sie als Eltern monatlich Kindergeld. Bei der Berechnung der Jahreseinkommensteuer prüft das Finanzamt, ob statt des Kindergeldes die Freibeträge für Kinder günstiger für Sie sind. Freibeträge für Kinder sind der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Sofern Sie direkt monatlich im Laufe eines Kalenderjahres vom Freibetrag profitieren möchten, können Sie den Freibetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) bei Ihrem Finanzamt beantragen. Das Finanzamt übermittelt die Freibeträge dann automatisch an Ihren Arbeitgeber.

 

ANTRAG AUF AUFENTHALTSBESCHEINIGUNG

Als ausländischer Staatsbürger sollten Sie sich bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde informieren, ob Sie für Ihr Kind eine Aufenthaltsbescheinigung beantragen müssen.

 

MELDUNG AN DIE RENTENVERSICHERUNG

Für Ihr Kind können Ihnen maximal zehn Jahre Kinderberücksichtigungszeiten für Ihre Altersrente angerechnet werden. Es ist wichtig, dass Sie die Erziehungszeiten selbst beantragen, sonst zählen sie nicht für Ihre Rente! Es kann immer nur ein Elternteil zur selben Zeit von der Erziehung profitieren. Prüfen Sie also gemeinsam, wem die Zeit bei der Rente angerechnet werden soll. Die Kindererziehungszeiten beantragen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung mit dem Vordruck V0800. Dieser Antrag hat auch direkte Auswirkungen auf die Gewährung der Riesterente, sofern Sie einen Vertrag für sich abgeschlossen haben.

 

ANTRAG AUF RIESTERRENTE

Die Riesterrente ist ein Baustein der staatlich geförderten Altersvorsorge. Wenn Sie einen Riestervertrag haben, melden Sie bitte Ihr neugeborenes Kind im Rahmen einer Änderung Ihres Dauerzulagenantrags bei Ihrem Anbieter. So profitieren Sie von der zusätzlichen Kinderzulage. Mit der Geburt des Kindes sollten Sie Ihren Riestervertrag generell überprüfen, denn die zusätzliche Kinderzulage und die veränderte Einkommenssituation (z.B. aufgrund Elternzeit) haben Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Einzahlungen. Alle Änderungen können Sie gemeinsam mit Ihrem Bankberater besprechen. Sofern Sie noch keinen eigenen Riestervertrag für Ihre Altersvorsorge nutzen, sollten Sie dies für sich prüfen. Mit eigenen Einzahlungen sowie der Förderung durch den Staat mit Grund- und Kinderzulage können Sie Ihre Rentenlücke minimieren.

ABSICHERUNG UND VORSORGE FÜR IHR KIND

Ihr Kind kann noch nicht für sich selbst sorgen. Sicherheit und Gesundheit sowie die finanzielle Vorsorge liegen in Ihrer Verantwortung als Eltern. Prüfen Sie bitte, welche Risiken Sie für Ihr Kind abgesichert wissen wollen: Unfallschutz, Pflegevorsorge und Krankenschutz über den gesetzlichen Standard hinaus sind nur einige Beispiele. Auch die Kapitalvorsorge für spätere Lebensereignisse wie Führerschein oder Studium können Sie bereits sehr früh planen und aufbauen. Lassen Sie sich hierzu bitte beraten und entscheiden Sie dann, was für Ihre Familie wichtig ist. Die monatlichen Raten sind dabei oft geringer als Sie vermuten.

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FINANZEN ÜBERPRÜFEN

Mit der Geburt eines Kindes verändert sich meist auch die finanzielle Situation der gesamten Familie. Vielleicht ist ein Umzug in eine größere Wohnung oder der Kauf/Bau einer eigenen Immobilie geplant. Durch die Zeit der Kindererziehung verändert sich in der Regel auch das Familieneinkommen. Nehmen Sie sich einige Wochen nach der Geburt unbedingt Zeit, gemeinsam in der Familie Ihre finanzielle Situation zu analysieren. Welche Ziele und Wünsche möchten Sie gerne umsetzen?

GESCHENK-TIPP FÜR GROßELTERN UND PATEN

In vielen Familien möchten sehr gerne auch Großeltern und Paten sich an der Zukunftsvorsorge für das Enkel- oder Patenkind beteiligen. Hier bieten sich Investmentfonds an, da Sie bereits ab 25 Euro bespart werden können und über einen längeren Zeitraum höhere Ertragschancen bieten als das klassische Sparkonto. Auch Lösungen für den Unfallschutz und die Gesundheitsvorsorge sind bereits für niedrige Beiträge möglich und können von Großeltern und Paten übernommen werden.

 

FAMILIENKARTE HESSEN

Mit der Familienkarte Hessen unterstützt Sie das Land Hessen in vielen Bereichen des täglichen Lebens mit Vergünstigungen und Angeboten. Als Inhaber der Familienkarte Hessen profitiert Ihr Kind von einem zusätzlichen Unfallschutz in den ersten Lebensjahren bis zur Einschulung – und das kostenlos. Mehr Informationen zur Familienkarte Hessen finden Sie online unter www.familienkarte.hessen.de
 

Ein guter Start ins Leben

Sie haben erfahren, dass mit der Geburt Ihres Kindes einige Formalitäten verbunden sind. Doch der Aufwand lohnt sich für Sie, denn vieles davon ist für Ihre Familie bares Geld wert. Bei den Anträgen zu den staatlichen Leistungen können wir Sie nicht im Detail unterstützen. Was wir jedoch gut können, ist Sie zu beraten, damit Sie kein Geld verschenken und Ihre Familie bestmöglich finanziell aufstellen. Sie erhalten von uns konkrete Empfehlungen, die maßgeschneidert zu Ihnen und Ihrer Familien passen, damit Sie konkrete Entscheidungen treffen können.

Willkommen im Leben – Willkommen bei uns!

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